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   OLG Celle, 15.10.1992 - 22 U 191/91   

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https://dejure.org/1992,3163
OLG Celle, 15.10.1992 - 22 U 191/91 (https://dejure.org/1992,3163)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.10.1992 - 22 U 191/91 (https://dejure.org/1992,3163)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Oktober 1992 - 22 U 191/91 (https://dejure.org/1992,3163)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 6 Nr. 6

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei) (Auszüge)

    Schadensersatzanspruch des Nachfolgeunternehmers gegen Auftraggeber bei Behinderung durch verspätete Vorunternehmerleistung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz für den Folgeunternehmer bei verspäteter Vorunternehmerleistung? (IBR 1994, 319)

Papierfundstellen

  • BauR 1994, 629
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluß vom 16. Dezember 1993 eine gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 15. Oktober 1992 (veröffentlicht in BauR 1994, 629; "Behelfsbrückenfall") gerichtete Revision nicht angenommen.
  • OLG Jena, 11.10.2005 - 8 U 849/04

    Werklohn-Anspruchsgrundlage bei Verzögerung durch Vorunternehmer

    Schließlich führt die Wertungsgleichheit zwischen § 6 Nr. 6 VOB/B und § 2 Nr. 5 VOB/B hinsichtlich der Zurechenbarkeit von fehlerhaften Vorunternehmerleistungen auch zu Widersprüchen; Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen von § 6 Nr. 6 VOB/B einerseits die Verzögerung von Vorunternehmerleistungen und darauf beruhende Änderungsanordnungen als erstattungsfähige Mehrvergütungsansprüche eingeordnet (vgl. diesbezügl. die Nichtannahme der Revision gegen das Urteil des OLG Celle, BauR 1994, S. 629 ff.; BGH Beschluss v. 16.12.1993, Az.: VII ZR 229/92).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07

    Zur Rechtsnatur und zum Umfang der bauvertraglichen Prüfungs- und Hinweispflicht

    Das wiederum hat der BGH mit der vorzitierten Vorunternehmerrechtsprechung ausdrücklich verneint (BGH, BauR 2000, 722, 724; BGHZ 143, 132), sofern nicht besondere Umstände hinzutreten (vgl.: BGH, ZfBR 1992, 31; OLG Celle, BauR 1994, 629), die sich vorliegend aus den bereits dargestellten Gründen nicht feststellen lassen (zum Ganzen: Prütting/Wegen/Weinreich/Leupertz, BGB-Kom., 2. Aufl., § 642, Rdn. 3 mwN).
  • KG, 29.04.2008 - 7 U 58/07

    VOB-Vertrag: Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs wegen unterlassener

    Soweit die Klägerin dies damit angreift, dass ein Auftraggeber sich das Verschulden eines Vorunternehmers zurechnen lassen muss, wenn er dem Auftragnehmer einen Übergabetermin verbindlich zugesagt hat, ist dies zwar in diesem Sinne vom OLG Celle in der zitierten Entscheidung (BauR 1994, 629) entschieden worden.
  • OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 21 U 127/98

    Gewährleistung: Vorunternehmer als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn?

    Dem hat sich das OLG Celle angeschlossen und im Rahmen einer Schadensersatzklage eines Nachfolgeunternehmers aus § 6 Nr. 6 VOB/B festgestellt, daß sich der Auftraggeber das Verschulden des Vorunternehmers zurechnen lassen müsse, wenn ein von diesem verschuldeter Verzug dazu führe, daß der Nachfolgeunternehmer eine vereinbarte Ausführungsfrist nicht einhalten könne, da der Vorunternehmer Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers sei (vgl. OLG Celle v. 15.10.1992 - 22 U 191/91, BauR 1994, 629 = IBR 1994, 319).
  • OLG Frankfurt, 23.05.1996 - 1 U 20/95

    Schadensersatz des Trockenbauunternehmers wegen Verzugs des Rohbauunternehmers?

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